Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking und Webseite). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.
Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.
Wir richten uns nach den Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt.
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt.
Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.
Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.
Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind.
Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite oder des Online Bankings behindern, etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
So erreichen Sie uns:
Kommunalkredit Austria AG
KOMMUNALKREDIT INVEST Kundenservice
Postfach 192
1011 Wien
Telefon: +43 1 25 3030 400
E-Mail: kundenservice-NOSPAM-kommunalkreditinvest.at
Kontaktformular
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.
Nachfolgend beschreiben wir die Dienstleistung Online-Sparen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung. Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe. Die Angaben sind reine Information. Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, den Sie mit uns abschließen.
Ein Tagesgeldkonto ist ein Anlagekonto, bei dem das Guthaben täglich verfügbar ist und variabel verzinst wird. Es handelt sich um eine Form der Geldanlage ohne feste Laufzeit, bei der Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich sind. Der Zinssatz kann sich im Laufe der Anlagedauer verändern.
Ein Festgeldkonto ist eine Geldanlage, bei der Sie einen bestimmten Geldbetrag für eine festgelegte Zeit bei uns „fest“ anlegen. Während dieser Zeit ist das Geld nicht verfügbar, dafür bekommen Sie aber einen festen Zinssatz, der oft höher ist als bei anderen Sparformen wie einem Tagesgeldkonto.
Die Zinsen werden abzüglich Kapitalertragssteuer (abgekürzt KESt) quartalsweise direkt auf Ihr KOMMUNALKREDIT INVEST Tagesgeldkonto gutgeschrieben.
Zinserträge aus Sparguthaben unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 25%. Die Kapitalertragsteuer wird bei KOMMUNALKREDIT INVEST automatisch abgeführt, daher müssen Sie die Zinserträge nicht in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Auf dem Festgeldkonto bei Laufzeiten von über 12 Monaten können Sie zwischen 2 Varianten der Zinszahlung wählen:
Bei Laufzeiten unter oder bei genau 12 Monaten erfolgt die Zinszahlung am Datum der Fälligkeit des Veranlagungsbetrages.
Zinseszinsen sind Zinsen, die auf bereits aufgelaufene Zinsen gezahlt werden. Im Gegensatz zu einfachen Zinsen, bei denen nur das ursprüngliche Kapital verzinst wird, werden bei Zinseszinsen die Zinsen ebenfalls verzinst. Das veranlagte Geld wächst somit schneller, da erhaltene Zinsen direkt wieder angelegt und nicht ausbezahlt werden.
Das KOMMUNALKREDIT INVEST Transferkonto ist die Drehscheibe für Ihre KOMMUNALKREDIT INVEST Veranlagungen: Vom Transferkonto können Sie in Festgeld und/oder Tagesgeld veranlagen oder Gelder auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto (siehe Punkt 4) zurück überweisen. Bitte beachten Sie, dass das Transferkonto ausschließlich als Drehscheibe gedacht ist und in der Regel niedriger verzinst ist als Ihre Festgeld- oder Tagesgeldanlage. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Konditionenblatt Transferkonto unter https://www.kommunalkreditinvest.at/agb-dokumentenarchiv.
Das Referenzkonto ist ein Girokonto – üblicherweise bei Ihrer österreichischen Hausbank, über das Sie Ihren Zahlungsverkehr (Überweisungen, Daueraufträge, Ein- und Auszahlungen, etc.) abwickeln. Ein- und Auszahlungen können Sie ausschließlich zwischen Ihrem KOMMUNALKREDIT INVEST Transferkonto und dem angegebenen Referenzkonto durchführen.
Die Kontoführung ist bei KOMMUNALKREDIT INVEST kostenlos.
Sie können den Vertrag über das Transferkonto jederzeit kündigen, sofern kein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto mehr besteht. Die wirksame Kündigung eines Transferkontos setzt die vorherige Schließung des Tagesgeldkontos und des Festgeldkontos nach den jeweiligen Besonderen Bedingungen für die KOMMUNALKREDIT INVEST Tagesgeldanlage und die Besonderen Bedingungen für die KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlagen voraus. Mit wirksamer Kündigung des Transferkontos endet auch die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Bank und ein allfälliger bestehender Saldo wird automatisch auf ihr Referenzkonto übertragen.
Die Kündigung des Transferkontos erfolgt durch Mitteilung an die Bank, schriftlich, per E-Mail oder über Ihr persönliches Online Banking.
Ein Kontoauszug ist ein offizielles Dokument, das alle Transaktionen Ihres Bankkontos über einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst. Er enthält Informationen über Ein- und Ausgänge, wie Überweisungen, Einzahlungen, Abhebungen, Gebühren und Zinsen.
Sie haben bei der Kontoeröffnung angeben, dass Ihre Kundeninformationen (Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen etc.) kostenfrei im Online-Archiv bereitgestellt werden? In diesem Fall finden Sie die Informationen in Ihrem persönlichen KOMMUNALKREDIT INVEST Online Banking unter "Postfach". Wenn Sie den kostenpflichtigen postalischen Weg für den Versand von Kundeninformationen gewählt haben, übermitteln wir sie Ihnen auf diese Weise.
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitssystem, das Geld auf Bankkonten schützt. Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, sorgt die Einlagensicherung dafür, dass Einlagen (Guthaben auf Bankkonten) bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert sind.
Für die KOMMUNALKREDIT INVEST Veranlagungen gelten die Bestimmungen des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ("ESAEG").
Die zuständige Sicherungseinrichtung für die Kommunalkredit Austria AG – und damit auch für KOMMUNALKREDIT INVEST Einlagen – ist die gesetzlich verankerte Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.. Diese sichert Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut. Einlagen von Gemeinschaftskonten mit zwei Inhabern werden von der Einlagensicherung der Banken & Bankiers daher mit bis zu 200.000 Euro gesichert. In bestimmten Fällen (Einlage stammt z.B. aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie) sind Einlagen über 100.000 Euro hinaus gesichert.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsbogen für den Einleger unter https://www.kommunalkreditinvest.at/agb-dokumentenarchiv.
Stand 27. Juni 2025